Nach wie vor verweigert das Jugendamt des Landkreises Ansbach eine Auskunft. Der Datenschutz gilt im Landkreis Ansbach wohl dem Vertuschen von Fehldiensten der "öffentlichen Hand". Die hat hier kräftig daneben gegriffen. Weshalb wir zwei Berichte noch einmal aufgreifen:
Ansbach: Einspruch zwecklos - von Kurt J. Heinz
Jugendamts- und Justizwillkür? Kindesentzug im Landkreis Ansbach - von Stefan J. Sedlaczek
Wir möchten, daß dies nie wieder passiert. Nicht beim Jugendamt in Ansbach noch sonst irgendwo.
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